Produkt zum Begriff Gesellschafter:
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Doetsch, Peter A.: Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände
Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und -Vorstände , Seit 25 Jahren das bewährte Standardwerk mit verlässlichem Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und beteiligten AG-Vorständen. Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen für die steuerliche Anforderungen solcher Zusagen in allen Durchführungswegen sowie Behandlung wichtiger Situationen wie Entgeltumwandlung, Abfindung, Verzicht, Auslagerung oder Scheidung in eigenen Abschnitten. Hilfreich sind auch Mustertexte, Übersichten sowie der Abdruck wichtiger BMF-Schreiben und Vorschriften. Das Fachbuch richtet sich insbesondere an Steuerberater, Berater und Produktvermittler sowie betroffene Geschäftsführer/Vorstände. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin)
Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften , Die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten rasch mit finanziellen Einbußen verbunden sein. Das vorliegende Werk bietet der Beratungspraxis eine Fundgrube an Wissen und Erfahrungen, um die Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer optimal gestalten zu können. Zentrale Themen sind: - Versorgungszusagen über Unterstützungskassen - Entgeltumwandlung - Bilanzierung - steuerrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungszusagen - Abfindung - Insolvenzsicherung - Versorgungsausgleich Das neue Kapitel mit Fällen aus der täglichen Beratungspraxis des Autorenteams rundet das Werk ab. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Erscheinungsjahr: 20201207, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Recht in der Praxis##, Autoren: Keil, Claudia~Prost, Jochen~Schiller, Kerstin, Auflage: 21004, Auflage/Ausgabe: 4., neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2021, Seitenzahl/Blattzahl: 296, Abbildungen: Kostenloser Download, Keyword: Pensionszusagen; Gesellschafter; Geschäftsführer; Anhang; Anlage; Arbeitsrecht; Bilanz; Bilanzrecht; Bilanzrechtsmodernisierung; Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz; Darstellung; Fremdvergleich; Gesellschaft; Gewinnausschüttung; Gründung; Handelsbilanz; Insolvenz; Insolvenzsicherung; Maßgeblichkeit; Maßgeblichkeitsgrundsatz; Nachholverbot; Nachzahlungsverbot; Pensionsfonds; Pensionsrückstellung; Prüfung; Rückstellung; Sozialversicherungsrecht; Steuerbilanz; Steuerrecht; Unterstützungskasse; Unterstützungskassen; Verdeckte Gewinnausschüttung; Versicherungsaufsicht; Versorgungsausgleich; Versorgungszusage; betriebliche Altersversorgung, Fachschema: Altersversorgung / Betriebliche Altersversorgung~Betriebliche Altersversorgung~Gesellschaft (des bürgerlichen Rechts) / GmbH~GmbH~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Fachkategorie: Industrielle Beziehungen, Gewerkschaften, Arbeitsschutz~Gesellschaftsrecht~Arbeitsrecht, allgemein~Rentenrecht und Betriebliche Altersvorsorge~Politische Strukturen und Prozesse, Warengruppe: HC/Arbeit, Interessenvertretung, Fachkategorie: Rechtssubjekte, natürliche und juristische Personen, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Müller C.F., Verlag: Müller C.F., Verlag: C.F. Müller, Länge: 241, Breite: 172, Höhe: 20, Gewicht: 560, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783811451759 9783811450752 9783811433373, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2182695
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Legrand - DX3 Ausgleichselement 0,5TE
Legrand DX3 Ausgleichselement 0,5TEAusgleichselement zur Wärmeentkoppelung zwischen einzelnen Geräten (z.B. Schütze), als Blindabdeckung für nicht benötigte Verteilermaskenfelder, zum Ausgleich bei Verwendung halber Module. Gerätebreite 0,5 TeilungseinheitenArt des Zubehörs: Abstandhalter Art des Zubehörs: Abstandhalter
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Was machen Gesellschafter?
Gesellschafter sind Personen oder Unternehmen, die Anteile an einem Unternehmen besitzen. Sie haben in der Regel Mitspracherecht bei wichtigen Entscheidungen, die das Unternehmen betreffen. Gesellschafter können auch Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, je nachdem wie viele Anteile sie besitzen. Sie sind oft auch an der Gewinnausschüttung des Unternehmens beteiligt. Insgesamt tragen Gesellschafter dazu bei, die Richtung und Entwicklung des Unternehmens mitzugestalten.
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Welche spezifischen Rechte und Pflichten haben Gesellschafter in einer GmbH? Kann ein Gesellschafter ohne zustimmung der anderen Gesellschafter Entscheidungen treffen?
Gesellschafter einer GmbH haben das Recht auf Gewinnbeteiligung, Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung und Informationsrecht. Sie haben die Pflicht zur Einzahlung ihres Geschäftsanteils und zur Mitwirkung an Gesellschafterversammlungen. Entscheidungen können nur mit Zustimmung der anderen Gesellschafter getroffen werden, es sei denn, es wurde im Gesellschaftsvertrag etwas anderes vereinbart.
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Kann Gesellschafter GmbH vertreten?
Kann Gesellschafter GmbH vertreten? Ja, Gesellschafter einer GmbH können die Gesellschaft grundsätzlich vertreten, sofern dies im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt ist. Die Vertretungsmacht kann entweder allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern ausgeübt werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vertretungsmacht der Gesellschafter gegenüber Dritten klar und eindeutig nach außen hin erkennbar sein muss. Zudem können die Vertretungsbefugnisse der Gesellschafter durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung eingeschr,änkt werden. Es empfiehlt sich daher, die Regelungen zur Vertretungsmacht der Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag genau festzulegen, um mögliche Unklarheiten oder Streitigkeiten zu vermeiden.
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Wer kann Gesellschafter sein?
Gesellschafter können natürliche Personen, also Einzelpersonen, sein, die Anteile an einer Gesellschaft halten. Auch juristische Personen wie Unternehmen, Vereine oder Stiftungen können Gesellschafter einer Gesellschaft sein. Es ist auch möglich, dass eine Gesellschaft selbst Gesellschafter einer anderen Gesellschaft ist. In einigen Ländern gibt es auch die Möglichkeit, dass eine Person oder Gesellschaft als Treuhänder für einen anderen Gesellschafter handelt. Grundsätzlich können also verschiedene Akteure Gesellschafter einer Gesellschaft sein, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.
Ähnliche Suchbegriffe für Gesellschafter:
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Wann haftet ein Gesellschafter?
Ein Gesellschafter haftet in der Regel für Verbindlichkeiten der Gesellschaft, wenn er eine persönliche Haftung übernommen hat, z.B. durch eine Bürgschaft oder eine persönliche Garantie. Darüber hinaus kann ein Gesellschafter auch bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten haftbar gemacht werden. Die Haftung eines Gesellschafters kann auch dann eintreten, wenn er seine Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesetz verletzt hat. Es ist wichtig, dass Gesellschafter sich über ihre Haftungsrisiken im Klaren sind und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um sich davor zu schützen.
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Wann haftet der Gesellschafter?
Wann haftet der Gesellschafter? Die Haftung des Gesellschafters hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab. Bei einer Personengesellschaft wie der GbR haften die Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt mit ihrem persönlichen Vermögen. Bei einer Kapitalgesellschaft wie der GmbH haften die Gesellschafter in der Regel nur mit ihrer Einlage. Allerdings kann es Ausnahmen geben, zum Beispiel bei einer sogenannten Durchgriffshaftung, wenn die Gesellschafter ihre Pflichten verletzen oder sich grob fahrlässig verhalten. In solchen Fällen können sie auch mit ihrem Privatvermögen haften. Es ist daher wichtig, die Haftungsrisiken als Gesellschafter genau zu kennen und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
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Sind Gesellschafter auch Inhaber?
Gesellschafter sind nicht automatisch Inhaber eines Unternehmens. Inhaber sind die Personen, die das Eigentum an einem Unternehmen besitzen, während Gesellschafter Anteile an einer Gesellschaft halten. In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind die Gesellschafter auch Inhaber, da sie Anteile am Unternehmen besitzen. In einer Aktiengesellschaft (AG) hingegen können die Aktionäre Gesellschafter sein, aber nicht unbedingt Inhaber, da sie nur Anteile an der Gesellschaft halten. Letztendlich hängt es von der Unternehmensstruktur und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab, ob Gesellschafter auch als Inhaber betrachtet werden können.
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Hat eine AG Gesellschafter?
Hat eine AG Gesellschafter? Ja, eine Aktiengesellschaft (AG) hat Gesellschafter, die in Form von Aktien Anteile am Unternehmen halten. Diese Gesellschafter sind Aktionäre, die durch den Kauf von Aktien Eigentümer der AG werden. Die Aktionäre haben Stimmrechte und können somit Einfluss auf die Unternehmensentscheidungen nehmen. Die Haftung der Aktionäre ist in der Regel auf ihre Einlage beschränkt, sie haften also nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der AG.
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